zu TOP 08 zu TOP 10 TOP 09
öffentlich


Zweckverband "Oberes Zenntal"; hier: Künftiger Umgang mit Defiziten/Defizitvereinbarung



Sachverhalt
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Oberes Zenntal" steht schon seit Längerem vor der Problematik, dass eine kostendeckende Finanzierung von Neubaugebieten faktisch nicht möglich ist. Grundproblematik ist unter anderem, dass aufgrund der Globalkalkulation für alle Anschlussnehmer kalkuliert wird, aber nur die "Neuanschließer" den Beitrag leisten und somit ein Defizit entsteht.

Generell werden Defizite über die Gebühren nach Art. 8 KAG aufgefangen. Extreme Unterdeckungen würden damit zu erhöhten Abwassergebühren für alle Nutzer der Kläranlage führen, obwohl sie nur durch wenige Anschlussnehmer verursacht werden.

Um künftig gerade bei Ausweisungen von Neubaugebieten dieser Problematik entgegenzustehen, hat der Zweckverband in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber aus Ansbach einen Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet, in welchem die Refinanzierung von Erschließungsmaßnahmen u. a. mit einem Erschließungsträger geregelt ist.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat die Vereinbarung in der Sitzung vom 13.11.2023 einstimmig beschlossen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Markt Wilhermsdorf
Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf
Tel.: 0 91 02 / 99 58 - 0
E-Mail: rathaus@markt-wilhermsdorf.de
Markt Wilhermsdorf
Hauptstraße 46 · 91452 Wilhermsdorf · Tel.: 0 91 02 / 99 58 - 0 · rathaus@markt-wilhermsdorf.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung