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öffentlich


Datensicherheit und Datenschutz; hier: Kündigung von Zweckvereinbarungen



Sachverhalt

Datensicherheit
Die Landkreiskommunen haben mit dem Landratsamt Fürth eine Zweckvereinbarung zur Einführung des ISIS 12 Verfahrens im Jahr 2018 abgeschlossen. Mit der Zweckvereinbarung wurde die Stelle eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) für die Landkreiskommunen finanziert (Beteiligung des Marktes ca. 2.600 €/jährlich).

Das ISIS 12 Verfahren wurde beim Markt im Jahr 2021 erfolgreich zertifiziert. Für die weitere Sicherstellung der Informationssicherheit hat der MGR nunmehr die Fa. actago beauftragt.

Das Landratsamt Fürth präferiert für die beteiligten Kommunen weiterhin die sehr aufwändige Re-Zertifizierung nach ISIS 12, jetzt CISIS 12. Der Markt strebt das IT-Siegel des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an (MGR-Beschluss vom 21.10.2022). Eine weitere Begleitung des Prozesses durch den ISB des Landratsamtes ist somit nicht mehr zwingend erforderlich.

Die Zweckvereinbarung kann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Datenschutz
Die Landkreiskommunen haben mit dem Landratsamt Fürth eine Zweckvereinbarung zur Übertragung des behördlichen Datenschutzes und der Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Jahr 2018 abgeschlossen. Mit der Zweckvereinbarung wurde die Stelle eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten (DSB) für die Landkreiskommunen finanziert (Beteiligung des Marktes ca. 2.800 €/jährlich).

Für den Datenschutz hat der MGR nunmehr die Fa. actago beauftragt.

Die Fa. actago stellt für den Markt auch den gemeindlichen Datenschutzbeauftragten. Die weitere Aufgabenwahrnehmung des behördlichen Datenschutzes durch den gemeinsam bestellten Datenschutzbeauftragten beim Landratsamt ist somit nicht mehr erforderlich.

Die Zweckvereinbarung kann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass beide Zweckvereinbarungen mit Ablauf des 31.12.2024 gekündigt werden.  Die Einsparungen von ca. 5.400 €/jährlich dienen der Gegenfinanzierung der vergebenen Dienstleistungen.
 


Beschluss

1)    Die Zweckvereinbarung zum Zwecke der Einführung eines IT-Sicherheitsmanagements-Systems vom 27.2.2018 wird zum 31.12.2023 gekündigt.
 
2)    Die Zweckvereinbarung zum Zwecke der Übertragung des behördlichen Datenschutzes und der Bestellung eines gemeinsam zu bestellenden Datenschutzbeauftragten vom 19.9.2018 wird zum 31.12.2024 gekündigt.

 

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 91 02 / 99 58 - 0
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