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öffentlich


Siedlungsentwicklung "West" - Wohn-, Gewerbe, und Sondergebiet; Hier: weiteres Vorgehen



Sachverhalt

Der Entwurf zu dem Bebauungsplan WEST (Wohnen + Gewerbe) und zu dem Bebauungsplan "Betriebs- und Recyclinghof" befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Die Billigung des Entwurfs, die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Auslegung und der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung sollen im 3. Quartal 2023 im Marktgemeinderat gefasst werden. Die Beratung, Abwägung und die abschließenden Beschlüsse werden für das 4. Quartal 2023 angestrebt.
Die Grundzüge der Planung und wesentliche Änderungen in Bezug auf den Vorentwurf sind in der Präsentation zusammengefasst.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023 wurde in den Beschlussvorschlag eingearbeitet.

Beschluss

Der Planer wird beauftragt den Entwurf im Sinne der Präsentation weiter auszuarbeiten. Folgende Vorgaben sind insbesondere zu berücksichtigen:

1.     Bauweise im Wohngebiet
a)    Erhöhung der Baudichte und Durchmischung der Bauweise hin zu verdichteten Bauformen und einem Wohnungsmix
b)    Realisierung von Mehrfamilienhäusern mit bis zu vier zulässigen Geschossen am West­rand des Wohngebietes
c)    Verpflichtende Dachbegrünung auf Flachdächern mit Ausnahme von Garagen, Carports und Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO Flachdächer technischer Bauwerke

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1

2.     Vermarktung
a)    Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten und Schaffung von Baufeldern zur Eigenvermarktung und zur Vergabe an Projektentwickler
b)    Vermarktung von Baufeldern für den einkommensorientierten geförderten Wohnungsbau (EOF)
 
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
 
c)    Konzeptvergabe unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und gestalterischer Kriterien bei der Vergabe an Investoren, Projektentwickler und Bauträger

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
1
 
Dazu Antrag 5 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Unter der Überschrift "Vermarktung" im Zusammenhang mit sozialen, ökologischen und gestalterischen Kriterien folgender Satz aufgenommen werden: "Die sozialen, ökolo­gischen und gestalterischen Kriterien sind im Vorfeld der Planung vom Gemeinderat ausführlich festzulegen. (Begründung: Die bisherige Formulierung ist zu unkonkret und macht dem Planer kaum Vorgaben).
 
Stellungnahme der Verwaltung: Vergabekriterien und Ausschreibungsunterlagen werden in einem der nächsten Verfahrensschritte ausgearbeitet, sobald diese vorliegen werden sie dem Marktgemeinderat vorgestellt.
 
Keine Abstimmung über den Antrag!
 
3.     Energiekonzept
a)    Die Baugrundstücke des Neubaugebietes (Wohngebiet) sollen weiterhin an das geplante Nahwärmenetz (Hackschnitzel) angeschlossen werden. Solare Baupflicht soll im Wohn­gebiet beibehalten werden. Solarthermie soll aber auch ermöglicht werden.
 
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
1
 
b)    Antrag 6 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Im Beschlussvorschlag der Verwaltung sollte unter der Überschrift "Energiekonzept" der Satz "Solare Baupflicht soll im Wohngebiet beibehalten werden" durch folgende Sätze ersetzt werden: "Die solare Baupflicht sollte möglichst auf mehr als 80 % der geeigneten Dachflächen erhöht werden. Hierbei ist auf eine Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie hinzuwirken." (Begründung: Der geförderte Bau von Nullenergiehäusern sollte durch die Planungsvorgaben nicht verhindert, sondern gefördert werden. Für den wirtschaftlichen Betrieb des Nahwärmenetzes ist dieses auch aus ökologischen und energetischen Gesichtspunkten auf größere Bereiche des Kernorts und nicht nur auf neue Wohngebiete auszudehnen.)
 
Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung muss die Festsetzung zur Solarpflicht verhältnismäßig sein. Eine Erhöhung der Solarpflicht auf 80 % der geeigneten Dachflächen greift aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit ein.
Die Solarthermie soll in dem zukünftigen Festsetzungskatalog nicht mehr ausgeschlossen werden, eine Kombination von Photovoltaik und Solarthermie ist daher möglich.

Keine Abstimmung über den Antrag!

c)    Antrag 7 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Im Beschlussvorschlag der Verwaltung sollte unter der Überschrift "Energiekonzept" der folgende Gliederungspunkt eingefügt werden: Bei der Erschließung des Wohn-, Gewerbe- und Sondergebiets sind die Stromversorgungsnetze so aus- und anzulegen, dass sie die Einrichtung und Versorgung einer ausreichenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ermöglichen. (Begründung: Es ist abzusehen, dass in nächster Zukunft immer mehr Menschen auf Elektromobilität setzen werden. Hierfür sollten die Stromnetze und Anschlussmöglichkeiten für Ladeinfrastruktur von vornherein ausgelegt sein.
 
Stellungnahme der Verwaltung: Ein ausreichendes Stromversorgungsnetz und eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur liegen auch im Interesse der Gemeindewerke und der N-Ergie. Für Wohngebäude mit > 5 Stellplätzen gilt bereits jetzt das Gebäude-Elektro­mobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Abstimmungen mit den Versorgern bzgl. eines ausreichenden Stromversorgungsnetzes und einer ausreichender E-Ladeinfra­struktur haben bereits stattgefunden und werden auf Ebene der Erschließungsplanung weiter vertieft.
 
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
13
Persönlich beteiligt:
1
 

4.     Erschließung und Verkehr
a)    Ein verringerter Stellplatzschlüssel im einkommensorientierten geförderten Wohnungsbau soll unter der Bedingung festgesetzt werden, dass ein Mobilitätskonzept vorgelegt wird. Je Wohneinheit sollen 0,7 Stellplätze ausreichend sein. Die Bedingungen des Mobilitäts­kon­zeptes sind noch genauer zu bestimmen.
 
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
b)    Antrag 1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Angesichts der geplanten Erhöhung der Baudichte ist in einem Planungsentwurf und in der Kostenrechnung als Kompensation ein gemeinsames Parkhaus vorzusehen, was einen größeren Teil der Fahrzeuge der Bewohner in Mehrfamilienhäusern aufnehmen könnte.
 
Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan steht einer Errichtung einer Stellplatzanlage als Parkhaus oder auch als Tiefagarage nicht entgegen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte die bauliche Gestaltung von (gemeinsamen) Stellplatzanlagen Gegenstand der Konzeptvergabe sein.
 
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
13
Persönlich beteiligt:
1
 
c)    Zukünftig sind verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen, welche den LKW-Verkehr aus dem Gewerbegebiet über die Ortsumgehung leiten.
 
Der im Vorentwurf dargestellte Wirtschaftsweg zwischen Gewerbe- und Sondergebiet soll entfallen, da der Wirtschaftsweg mit der Fl.Nr. 1291 Gemarkung Wilhermsdorf in das Kernwegekonzept aufgenommen wurde. Der Kernweg befindet sich in 500 m Entfernung.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
d)    LKW-Stellplätze sollen im Gewerbegebiet vorgesehen werden. Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Zurverfügungstellung von LKW-Stellplätzen die Gefahr besteht, dass das Gewerbegebiet als Rastplatz von Fernfahrern fremdgenutzt wird.
 
Beschlusszusatz:
Bei der Anlage der Stellplätze soll berücksichtigt werden, dass die Stellplätze für Fernfahrerübernachtungen eingeschränkt werden können.
 
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
Dazu Antrag 2 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Um das übermäßige Übernachtungsparken von fremden LKWs zu begrenzen, sollen durch geeignete Baumplanzungen höchstens die Hälfte der öffentlichen Stellplätze im Gewerbe­gebiet für LKWs zur Verfügung stehen. (Begründung: Es ist bekannt, dass viele LKWs bei Langenzenn die B8 verlassen und die Umgehungsstraße in Richtung Markt Erlbach weiterfahren, um Maut zu sparen. Es ist zu erwarten, dass viele LKW im neuen Gewerbe­gebiet zur Übernachtung halten, wenn sich herumspricht, dass dort viele LKW-Stellplätze vorhanden sind.
 
Keine Abstimmung über den Antrag!
 
e)    Zur Niederschlagswasserableitung der Gewerbefläche SOWIE des Sondergebiets soll eine gemeinsame Rückhaltung und Ableitung realisiert werden. Die Vorreinigung des Sondergebietes hat eigenverantwortlich im Vorfeld zu erfolgen. Eine Kostenbeteiligung ist im Durchführungsvertrag zu regeln.
 
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
1
 
Dazu Antrag 3 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Der Satz "Zur Niederschlagswasserableitung der Gewerbefläche SOWIE des Sonder­gebiets soll eine gemeinsame Rückhaltung und Ableitung realisiert werden." Soll ge­strichen werden. Stattdessen soll folgender Satz eingefügt werden: "In der Planung soll sichergestellt werden, dass das Niederschlagswasser des Sondergebiets vor einer Ein­leitung in eine gemeinsame Rückhaltung mit Blick auf etwaige Schadstoffbelastungen vollkommen unbedenklich ist. Sollte dies nicht garantiert werden, ist im Sondergebiet eine eigene Niederschlagswasserrückhaltung vorzusehen. (Begründung: In dem Sondergebiet ist mit Blick auf das Gewerbe des Vorhabenträgers bei besonders starken Niederschlägen zu erwarten, dass unter ungünstigen Umständen schadstoffbelasteter Aushub von Regen in die Kanalisation gespült wird. Einem derartigen Ereignis ist unbedingt durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen.)
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist die Einleitung von schadstoffbelastetem Oberflächenwasser in ein Regenrückhaltebecken verboten. Der Vorhabenträger darf nur unbelastetes Oberflächen­wasser in ein Regenrückhaltebecken einleiten. Verunreinigtes Oberflächenwasser muss der Vorhabenträger auf seinem Grundstück vorreinigen und ggf. filtern. Geltende Vor­schriften und Regelungen, wie die DWA - A 102 hat der Vorhabenträger einzuhalten. Der Vorhabenträger muss nachweisen und sicherstellen, dass und wie er sicherstellt, dass sein Oberflächenwasser nur vorgereinigt und gefiltert in das Regenrückhaltebecken des Gewerbegebietes eingeleitet wird.
Auch wenn der Vorhabenträger vollständig eine eigene Niederschlagsrückhaltung vorhält, gelten die Regelungen der DWA - A 102 zur Vorreinigung.
 
Keine Abstimmung über den Antrag!
 
 
f)     Antrag 4 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2023
Mit Blick auf die Bedenken sind die großen Rückhaltebecken für Niederschlagswasser naturnah zu gestalten und mit geeigneten Rand-/Uferzonen ohne Umzäunung vorzusehen.
Es sollte die Möglichkeit geprüft werden überschüssiges Wasser nicht abzuleiten, sondern einer eventuellen Nutzung in der Landwirtschaft zuzuführen.
 
Stellungnahme der Verwaltung: Die Gestaltung und Ausbildung der Regenrück­halte­becken werden gerade mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt und werden im Detail Gegenstand der Erschließungsplanung sein. Ein Dauerstau in den Becken ist seitens der Verwaltung mit dem Wasserwirtschaftsamt diskutiert worden, dies wird aber vom Wasser­wirtschaftsamt nicht befürwortet. Für das Wohngebiet wird derzeit geprüft, ob man dem Regenrückhaltebecken eine Wasserentnahmestelle (Becken, Zisterne oder Stauraum) zum Wässern der Bäume im Wohngebiet "vorschalten" kann.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
13
Persönlich beteiligt:
1

 






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Tel.: 0 91 02 / 99 58 - 0
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