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öffentlich


NEU: Antrag auf isolierte Befreiung (Abweichung von örtlichen Bauvorschriften); Errichtung eines Sichtschutz-Zaunes mit einer Höhe von 180 cm auf Flst.-Nr. 394/8 Gem. Wilhermsdorf; Dietrich-Bonhoeffer-Straße



Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen auf einer Teillänge von ca. 11,5 m zu den Parkplätzen der Geschwister-Scholl-Straße die Errichtung einer 1,80 cm hohen geschlossenen Einfriedung aus WPC (Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff).

Die Einfriedung ist entsprechend der Satzung über Einfriedungen und Gestaltung unbebauter Flächen/Bebauter Grundstücke vom 27.04.2018 als örtliche Bauvorschrift des Marktes Wilhermsdorf nicht zulässig. Die Satzung dient der Gestaltung des Straßen- und Siedlungsbildes.

§ 3 Abs. 1: Die Gesamthöhe von Einfriedungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Fußwege, Radwege, Plätze) und öffentlichen Grünflächen (Straßen, Fußwege, Radwege und Plätze) darf eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Empfohlen wird eine Einfriedungshöhe von 1,20 m.

è  Geplante Einfriedung mit einer Höhe von 1,80 m

§ 4 Abs. 1: Einfriedungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Fußwege, Radwege, Plätze) und öffentliche Grünflächen sind offen herzustellen. Jedoch ist ein geschlossener Anteil in Form von Mauern aus Naturstein, Betonstein, Gabionen, Pergonen, Sichtschutzzäune u. ä. von maximal 1/3 der Ansichtsfläche pro vollständiger Grundstückslänge (Grundstücksseite) zulässig.

§ 4Abs. 4: Einfriedungen oder Einfriedungsteile, welche mit Kunststoff ver­kleidet oder bespannt werden bzw. Kunststoffbahnen, welche in Zäune eingeflochten oder eingebaut werden, sind entlang von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Fußwege, Radwege und Plätze) oder öffentlichen Grünflächen grundsätzlich nicht zulässig.

è  Geplante Einfriedung als überwiegend geschlossener Sichtschutzzaun. Auf einer Gesamtlänge von 11,5m dürften nur 3,8 m (1/3) blickdicht errichtet werden.

Die Bauherren begründen die Abweichung mit der Entfernung der aktuell bestehenden Hecke und der Lage ihres Grundstückes an öffentlichen Parkplätzen.


 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Satzung über Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen (Einfriedungssatzung) vom 27.04.2018.

1.     Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das Gremium erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung einer von der Satzung abweichenden Einfriedung bezüglich
-       der Einfriedungshöhe von bis zu 1,80 m (statt 1,50 m) auf einer Länge von 11,5 m
und
-       des geschlossenen Anteils von 3/3 (statt 1/3) der Ansichtsfläche aus WPC

2.     Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
1
Nein-Stimmen:
17
Persönlich beteiligt:
0
 




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