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öffentlich


Kommunalrecht; hier: 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Sitzungsgeld)



Sachverhalt
In der Sitzung des Verwaltungs- Kultur- und Sozialausschuss vom 6.7.2023 wurde Folgendes beraten:
 
Bereits im letzten Jahr wurde über die Auszahlung der Sitzungsgelder beraten.
 
In der letzten Sitzung des Marktgemeinderats wurde das Thema wieder angesprochen. Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, auf die Regelungen der umliegenden Kommunen hinzuweisen (siehe Anlage).
 
Es wird vorgeschlagen, dass den Mitgliedern des Gemeinderats eine sitzungsunabhängige Pauschalentschädigung pro Monat überwiesen wird. Damit wäre die Teilnahme an allen Sitzungen aber auch Workshops oder Informationsveranstaltungen abgedeckt. Die Monatspauschale sollte an die aktuellen Tarifentwicklungen gekoppelt werden, so dass die Entschädigung fortlaufen erhöht wird.
 
Die jährliche Fraktionssprecherpauschale (aktuell 250,- €) und RIS-Entschädigung (aktuell 75,-€) sollten weiterhin als fixe Jahreszahlung überwiesen werden.
 
Ergebnis/Empfehlung
Die Verwaltung soll einen Vorschlag für eine bargeldlose Auszahlung ausarbeiten. Das Sitzungsgeld sollte weiterhin anwesenheitsabhängig ausbezahlt werden. Eine kleine Erhöhung sollte ebenso berücksichtigt werden.  

Die Verwaltung schlägt folgende Änderung der Gemeindeverfassungssatzung vor:

·         Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung von je 60 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats, eines Ausschusses, an einer Ortsbesichtigung oder an einer förmlich geladenen Informationsveranstaltung.
 
  • Die Höhe der Entschädigungen werden an die fortlaufende prozentuale Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst analog eines Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 Stufe 6 TVÖD/VKA gekoppelt.

  • Die Entschädigungen werden halbjährlich unbar ausbezahlt.

  • Die Änderung tritt zum 01.11.2023 in Kraft.

Beratung
H. Mahr beantragte, dass die Entschädigung gem. § 3 abs. 2 der Gemeindeverfassungssatzung bei 50 € bleibt.

Beschluss
  1. Die Entschädigung (Sitzungsgeld) in § 3 Abs. 2 des Satzungsentwurfes wird auf 60,- € festgesetzt.
 
  1. Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts -inklusive der unter Nr. 1 festgesetzten Entschädigung als Satzung.
 
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
 

Die Entschädigungen werden halbjährlich unbar ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
11
Persönlich beteiligt:
0

 
Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung von je 60 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats, eines Ausschusses, an einer Ortsbesichtigung oder an einer förmlich geladenen Informationsveranstaltung.
 
Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
11
Persönlich beteiligt:
0

Die Höhe der Entschädigungen werden an die fortlaufende prozentuale Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst analog eines Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 Stufe 6 TVÖD/VKA gekoppelt.
 
Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
18
Persönlich beteiligt:
0

 

 






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