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öffentlich


Schöffenwahl; hier: Bewerbungsverfahren



Sachverhalt
Bei der Schöffenwahl 2023 haben sich in Wilhermsdorf insgesamt 13 Personen als Schöffe beworben. Unser Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung im April insgesamt 4 Personen in die Vorschlagsliste gewählt.

In der Sitzung wurde von einigen Gemeinderäten zu bedenken gegeben, dass die im Bewerbungsverfahren erhoben Daten nicht ausreichend sind, um geeignete Bewerber auszuwählen. Es wurde deshalb angeregt, dass die Bewerber in der Sitzung zu einem "Vorstellungsgespräch" geladen werden, um sich dort vorzustellen und ihre Motivation für die Bewerbung persönlich darzulegen. Nur so könne das Gremium geeignete Bewerber auch auswählen.

Dem Landgericht wurde der Sachverhalt zur Stellungnahme vorgelegt. Die Anfrage wurde vom zuständigen Richter wie folgt beantwortet:

Zu Ihrer Anfrage vom 20.06.2023 zum Schöffenbewerbungsverfahren kann ich mitteilen, dass für die Auswahl der Schöffenbewerber nach der gesetzlichen Regelung lediglich zu beachten ist, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 GVG). U.a. hierzu dienen die Angaben im Rahmen des Bewerbungsformulars. Weitere Erkundigungen können von der Verwaltung eingeholt werden, wenn dies für die Prüfung einer Unfähigkeit zum Schöffenamt nach § 32 GVG oder für eine Ungeeignetheit nach §§ 33, 34 GVG erforderlich ist.
 
Zu der Frage, ob eine Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber durch den Gemeinderat möglich ist, bestehen weder gesetzliche Regelungen noch sonstige Handlungsanweisungen oder -empfehlungen. Die genannten Vorgaben würde ich aber so verstehen, dass es vorrangig auf die Einhaltung der formalen Kriterien der §§ 32ff. GVG und darauf, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen berücksichtigt werden, ankommt. Unabhängig davon bestünde wohl keine Pflicht, zu einer Bewerbung im Gemeinderat zu erscheinen. Insoweit wäre zu bedenken, ob sich für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich einer Befragung im Gemeinderat stellen, ein mittelbarer Vorteil bei der Auswahl ergeben könnte. Eine persönliche Vorstellung der Interessentinnen und Interessenten im Gemeinderat ist mir aus anderen Gemeinden nicht bekannt geworden.
 
Ergänzend darf ich anmerken, dass für die Verwaltung bei mehr Bewerbungen als benötigt die Möglichkeit besteht, vorab eine Auswahl zu treffen und diese dem Gemeinderat vorzuschlagen.

Es wird vorgeschlagen, dass das Thema dem (neuen) Marktgemeinderat rechtzeitig vor der Schöffenwahl 2027 vorgelegt wird, um das weitere Procedere festzulegen.

 
 



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