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öffentlich


Kläranlage Altkatterbach; hier: Beitrags- und Gebührensatzung; Erhöhung der Einleitungsgebühr zum 01.01.2024



Sachverhalt

Die gestiegenen Betriebskosten sorgen auch in Altkatterbach dafür, dass die kalkulierten Gebühren für die Entwässerungseinrichtung nicht mehr kostendeckend sind.

Um weitere Unterdeckungen zu vermeiden, sollte der aktuelle Kalkulationszeitraum abgebrochen werden.

Die Gebühr sollte ab 01.01.2024 auf 2,40 €/m³ erhöht werden. (Bisher kalkuliert 2022-2024: 1,85 €)

Die neue Gebühr wurde kalkuliert für einen Kalkulationszeitraum von vier Jahren (2024-2027). Die Kalkulationsgrundlagen werden jährlich überprüft. Sollten sich gravierende Abweichungen ergeben, wird entsprechend reagiert.

§ 10 Abs. 1, Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-EWS) für das Gebiet des Gemeindeteils Altkatterbach wird wie folgt geändert:

Die Gebühr beträgt 2,40 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung des Marktes Wilhermsdorf zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS) vom 15.12.2003 für das Gebiet des Gemeindeteils Altkatterbach als Satzung.

Der Satzungsentwurf wird der Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 91 02 / 99 58 - 0
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