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öffentlich


Bestattungswesen; hier: Erlass einer Friedhofsgebührensatzung



Sachverhalt
In den Verwaltungs-, Kultur-, und Sozialausschusssitzungen am 6.7.2023 und 23.11.2023 wurde über die Bestattungsgebühren beraten.

Einige Leistungen wurden bisher von den Bestattern privat mit den Hinterbliebenen abgerechnet. Sie können z. B. gegenüber anderen Bestattern aber nicht rechtssicher abgerechnet werden. Deshalb sollte eine Aufnahme dieser Leistungen die Satzung erfolgen und ein neuer Bestatter-Vertrag abgeschlossen werden.

Es wurde ein Leistungsverzeichnis mit definierten Dienstleistungen erstellt. Das daraufhin angepasste Leistungsverzeichnis wurde nunmehr von den Bestattern ausgefüllt und dient als Grundlage für die neue Friedhofsgebührensatzung.

Kostenvergleich

Gebühren gem. alter Satzung
Gebühren neu

Grabherstellung Erwachsenen- Erdgrab
450,-
708,-
Grabherstellung Kinder-Erdgrab
150,-
200,-
Grabherstellung Urnen-Erdgrab
150,-
160,-
Grabherstellung Urnenwandgrab
100,-
100,-
Grabherstellung Urnenröhre
100,-
100,-
Reinigung/Betreuung Leichenhalle
35,-
Entfällt, gem. Beratung VKS bereits in Nutzung des Leichenhauses beinhaltet
Exhumierung
255,-
1.666,-
Umbettung in einem anderen Friedhof
153,-
1.428,-

Neu hinzu kommen folgende Dienstleistungen:

Dienstleistung
Gebühren gem. Satzung
Gebühren neu

Durchführung einer Beisetzung
-
250,-
Zuschlag für Samstag
-
50%
Kosten pro Sargträger
-
41,-
Kosten für Träger Urne
-
71,-
Öffnen und Schließen der Leichenhalle (außerhalb der Beisetzung)
-
60,-
Dekoration mit besonderem Trauerschmuck
-
57,-
Umbettung Urne in einem anderen Friedhof
-
178,-
Entgegennahme Sarg eines anderen Bestatters
-
60,-

Der VKS hat dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 23.11.2023 den Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung mit den o.g. Änderungen bei der Gebührenhöhe empfohlen.

Gleichzeitig wurde die Satzung der neuen Mustersatzung redaktionell angepasst. Wesentliche Änderungen gab er hierbei nicht.

 

Beschluss
Der beiliegende Entwurf der Satzung des Marktes Wilhermsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtungen sowie für die damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) wird als Satzung beschlossen.

Der beiliegende Satzungsentwurf wird der Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
 

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Markt Wilhermsdorf
Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf
Tel.: 0 91 02 / 99 58 - 0
E-Mail: rathaus@markt-wilhermsdorf.de
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