zu TOP 06 zu TOP 08 TOP 07
öffentlich


Änderungsantrag Baugenehmigung; Änderung eines EFHs in 9 WE auf FlNr. 726 Gem. Wdf., BP "Einkaufsmarkt Bahnhofstraße", Gartenstraße - 2023-13



Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 21.07.2023 erteilte das Gremium für das Bauvorhaben mit 11 Wohneinheiten auf vier Geschosse kein Einvernehmen und die Ablöse von 7 der geforderten 15 Stellplätze wurde nicht in Aussicht gestellt.

Der Bauherr hat beim LRA Fürth daraufhin Änderungsunterlagen eingereicht.
Nun sind 9 Wohneinheiten auf drei Geschosse geplant.

Die Geschossigkeit und die Dachneigung (von 35 auf 7 Grad) wurden verringert. Die geänderte Dachneigung des ehemaligen Lagergebäudes der Ziegelei wirkt zu den öffentlichen Verkehrsflächen dadurch sehr dominant. Bereits bei einem persönlichen Gespräch im August 2023 mit Bürgermeister/Bauverwaltung wurde der Bauherr darauf hingewiesen.

Der Bauherr teilte dem LRA mit, "der Architekt hat das Dachgeschoss und den Aufzug entfernt, um das Parkplatzproblem in den Griff zu bekommen".

Es wurden 11 Stellplätze berechnet und im Lageplan darstellt. Die Stellplatzberechnung ist allerdings inkorrekt, daher müssen 12 Stellplätze nachgewiesen werden.

Im östlichen Bereich ist ferner trotz Wegfalls des nördlichen Aufzuges die Anzahl und Aufteilung der Stellplätze nicht reduziert. Es ist somit vom Architekten immer noch die erforderliche Durchfahrtsbreite zwischen den barrierefreien Stellplätzen und eine Wendemöglichkeit nachzuweisen.

Der Stellplatz 10 auf dem Lageplan ist nicht anfahrbar, da dem Bauherrn bereits im Mai 2023 schriftlich eine Bordsteinabsenkung nicht gestattet wurde. Daher ist der Stellplatz 10 nicht anrechenbar.

Die Stellplatzberechnung und der -nachweis sind demnach nicht vollständig.

In der Bayerischen Bauordnung (Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO) steht, dass ein "ausreichend großer Kinderspielplatz" anzulegen ist. Die Rechtsprechung hat zu diesem Thema das Minimum von 60 m² festgelegt, dazu gehört mindestens ein Spielsandbereich mit 4 m², ein fest installiertes Spielgerät und eine Sitzbank. Die Größe und Ausstattung des Kinderspielplatzes sind anzugeben.

Auch wenn die Anzahl der Wohneinheiten reduziert wurde, führt die Nutzungsänderung des Einfamilienwohnhauses nach Einschätzung der Sanierungsberaterin immer noch zu einer Übernutzung des Grundstücks und zu einer Überlastung der Gartenstraße in Bezug auf die Parksituation im öffentlichen Raum.
Es wird auf die Stellungnahme von Frau Sesselmann vom 12.07.2023 mit Ergänzung vom 01.12.2023, auf die Stellungnahme der örtlichen Straßenverkehrsbehörde sowie auf den Sitzungsprotokollauszug vom 21.07.2023 verwiesen.

Die Verwaltung empfiehlt kein Einvernehmen zu erteilen und einer Stellplatzablöse nicht zuzustimmen.

- Beschlussvorschlag gemäß Geschäftsordnung positiv formuliert. -

Beschluss

Das Vorhaben wird nach § 30 BauGB beurteilt und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Einkaufsmarkt Bahnhofstraße". Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
18
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Markt Wilhermsdorf
Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf
Tel.: 0 91 02 / 99 58 - 0
E-Mail: rathaus@markt-wilhermsdorf.de
Markt Wilhermsdorf
Hauptstraße 46 · 91452 Wilhermsdorf · Tel.: 0 91 02 / 99 58 - 0 · rathaus@markt-wilhermsdorf.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung