Die gestiegenen Betriebskosten sorgen dafür, dass die kalkulierten Gebühren für die Entwässerungseinrichtung Kirchfarrnbach/Oberndorf/Kreben nicht mehr kostendeckend sind.
Um weitere Unterdeckungen zu vermeiden, sollte der aktuelle Kalkulationszeitraum abgebrochen werden.
Die Gebühr sollte ab 01.01.2024 auf 2,85 €/m³ erhöht werden. (Bisher kalkuliert 2022-2024: 2,38 €)
Die neue Gebühr wurde kalkuliert für einen Kalkulationszeitraum von vier Jahren (2024-2027). Die Kalkulationsgrundlagen werden jährlich überprüft. Sollten sich gravierende Abweichungen ergeben, wird entsprechend reagiert.
§ 10 Abs. 1, Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wilhermsdorf (BGS-EWS) für das Gebiet der Gemeindeteile Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 2,85 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Der Marktgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung des Marktes Wilhermsdorf zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS) vom 15.12.2003 für das Gebiet der Gemeindeteile Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben als Satzung.
Der Satzungsentwurf wird der Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |